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Nutzung von Videokonferenzsystemen ab dem Schuljahr 2021/22

mit dem neuen Schuljahr wird das Land die umfassenden digitalen Angebote auf dem
„Schulportal Hessen“ um einen wichtigen Baustein erweitern und als festen Bestandteil
ein einheitliches Videokonferenzsystem für die pädagogische Arbeit zur Verfügung
stellen.
Das System wird einen vergleichbaren Leistungsumfang wie die marktgängigen
Angebote bieten, den Richtlinien des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (HBDI) entsprechen und kostenfrei von den Schulen verwendet
werden können.

Orientierung an EU-Vorgaben

Viele von Ihnen haben in den zurückliegenden Monaten gute Erfahrungen mit
Videokonferenzsystemen wie beispielsweise „Microsoft Teams“ gemacht.
Deshalb ist es für Sie möglicherweise in der derzeitigen herausfordernden Situation nicht leicht nachzuvollziehen, weshalb marktgängige, technisch gut funktionierende Systeme nicht mehr einschränkungslos für den Schulbetrieb genutzt werden können.
Gerade bei außereuropäischen Anbietern von Videokonferenzsystemen kann jedoch leider nicht in jedem Fall gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten nicht zu kommerziellen Zwecken oder von Regierungseinrichtungen genutzt werden.
Deshalb war die durch den unabhängig von der Landesregierung agierenden Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr ausgesprochene Duldung von Videokonferenzsystemen außereuropäischer Betreiber im schulischen Kontext eine Ausnahme und von vornherein zeitlich begrenzt.
Der HBDI hat nochmals deutlich gemacht, die Duldung der Nutzung marktgängiger Videokonferenzsysteme, die nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU) entsprechen, für Schulen nicht über den 31. Juli 2021 hinaus zu verlängern. Dies betrifft vor allem die Videokonferenzfunktion innerhalb von Microsoft Teams.
Alle anderen Funktionen werden ebenso wie der Einsatz von „Microsoft 365“ weiterhin für die pädagogische Arbeit geduldet, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen vermittelt werden, die sie für das spätere Berufsleben benötigen. Ein Einsatz der Cloud-Funktionen von Microsoft 365 im Bereich der Schulverwaltung ist hingegen weiterhin nicht möglich.
Schulen sind als staatliche Stellen nicht nur der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (unter Pandemiebedingungen) verpflichtet, sondern auch der Wahrung des Datenschutzes ihrer Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Daher gilt, dass ab dem neuen Schuljahr alle Schulen in Hessen den Wechsel zu datenschutzkonformen Videokonferenzsystemen anstreben müssen.
Um den Wechsel möglichst einfach zu gestalten, kann mit Beginn des neuen Schuljahrs im kostenfreien Schulportal ein Videokonferenzsystem von allen Schulen genutzt werden. Für dieses neue System befindet sich derzeit ein Vergabeverfahren in den letzten Zügen.

Datenschutzbeauftragter gewährt Zeitpuffer

Alle Schulen, die bisher noch ein System verwenden, das nicht den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten entspricht, müssen mit dem Umstieg auf das landesweite Videokonferenzsystem unverzüglich mit Beginn des Schuljahres starten und die Einführung bis spätestens zum Schulhalbjahreswechsel abgeschlossen haben.
Der HBDI hat zugesichert, Verzögerungen in diesem Zeitrahmen mitzutragen, wenn die betreffenden Schulen auf den Einsatz eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems hinarbeiten.
Für das neue System im Schulportal erhalten Sie selbstverständlich Unterstützung u.a. mit Informations- und Schulungsmaterial, auch in Video-Form, sowie im kommenden Schuljahr mit neuen Fortbildungsangeboten.
Idealerweise sollte das Landessystem aber bereits mit der Bereitstellung vorrangig genutzt werden, sofern dem keine technischen Gründe entgegenstehen (zum Beispiel durch die fehlende Anbindung der Schule an das Schulportal) oder selbst gehostete, regionale Videokonferenzlösungen bei Schulträgern eingesetzt werden.
Systeme, bei denen die Datenschutzkonformität belegt werden kann, können somit weiter genutzt werden. Dies betrifft oft Systeme deutscher Anbieter, die für die Verarbeitung nur Server innerhalb der EU verwenden.
Eine Übersicht von Anbietern von Videokonferenzdiensten und deren datenschutzrechtliche Bewertung in Form einer Ampel finden Sie beispielsweise auf der Seite des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:


In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals intensiv dafür werben, dass Sie sich als Schule – so Sie es noch nicht getan haben – für die Nutzung des Schulportals Hessen entscheiden und registrieren. Denn für die Nutzung der neuen Videokonferenzsoftware ist die Anmeldung für das Schulportal zwingend notwendig.
Ich danke Ihnen sehr für Ihr Verständnis und bin mir sicher, dass unsere Landeslösung dazu beitragen wird, den Unterricht der Zukunft sowohl praktikabel als auch datenschutzkonform gestalten zu können.
Zur konkreten Ausgestaltung erhalten Sie und Ihre Schulen in den kommenden Wochen selbstverständlich noch einmal gesondert umfangreiche Informationen.

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