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Ein Werkzeug für individualisierten Unterricht in der Grundschule.

LearningView
Wochenpläne – Arbeitsstände – Lernjournale

 LearningView-eine kostenlose Alternative zum Padlet?

LearningView ist für Schülerinnen und Schüler ein Werkzeug zur Planung, Dokumentation und Reflexion ihres eigenen Lernprozesses und zur Förderung ihrer Selbstlernkompetenzen. Was kann ich eigentlich schon, wo muss ich noch etwas tun, welche Aufgaben wähle ich mir dazu aus usw. Dazu verwenden sie ihre persönlichen digitalen Geräte, wie Smartphones, Tablets oder Notebooks. In einem strukturierten Lernjournal legen sie für sich und für die Lehrperson Lernprodukte in Form von Texten, Bildern, Audio- und Videoaufnahmen und Dokumente ab.

Für Lehrerinnen und Lehrer ist LearningView primär ein organisatorisches und diagnostisches Werkzeug für einen individualisierten Unterricht. Wer heute bereits mit Wochen- oder Arbeitsplänen unterrichtet, wird schnell einen Mehrwert darin erkennen. Wo stehen die einzelnen Schüler gerade, wer braucht wo Unterstützung, welche Inputs plane ich für die nächste Stunde usw. Die Lehrperson stellt für jeden Kurs oder einzelnen Schülerinnen und Schülern geeignete Lerngelegenheiten zusammen, die sie auch mit Kollegen teilen kann.

LearningView wird mit Lehrpersonen für Lehrpersonen entwickelt

Hinweis zum Datenschutz

Sie sind selbst verantwortlich vor der Verwendung des Tools in Schule und Unterricht dieses auf Datenschutzkonformität zu prüfen.

Vor Verwendung von LearningView müssen Sie innerhalb der Schule, ggf. mit der Schulleitung, der/m Datenschutzbeauftragten, den Eltern und Schülern darüber kommunizieren und evtl. Nutzungsordnungen und Einwilligungserklärungen oder Datenverarbeitungsverträge schließen. 

Bitte denken Sie immer den Datenschutz mit!!

Aussagen vom Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen  zu LearningView:

„Nach unserer Einschätzung ist die Nutzung von LearningViewdatenschutzrechtlich unproblematisch. Der Anbieter (die Pädagogische Hochschule Schwyz) stellt zwar (noch) keine Auftrags-Verarbeitungsverträge zu Verfügung. Dennoch halten wir die Datenverarbeitung insgesamt nach einem Gespräch mit Betreiber für zulässig und sicher.“ 

(Michael Sobota, HBDI, 17.03.2021)

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