Der komplizierte Registrierungsprozess zeigt, was das Arbeiten mit der neuen E-Mail-Adresse hauptsächlich ausmachen wird: Der Zwei-Faktor-Anmeldeprozess.
Für jede Anmeldung im Browser-Client (E-Mail Clients oder Apps funktionieren nicht) ist neben dem Passwort eine weitere Zahlenkombination nötig, die jeweils neu auf einem zweiten, mobilen Gerät generiert werden muss..
Das Abrufen von Mails auf “jedem internetfähigen” Gerät entfällt damit praktisch – es sei denn, Lehrkräfte, die Mails auf Ihrem Smartphone lesen wollen, führen immer ein zweites mobiles Endgerät mit sich. Das Arbeiten mit dem Smartphone/Tablet ist aber ohnehin so gut wie unmöglich:
“Für mobile Endgeräte gilt, dass der Zugriff mit dem Browser zur Nutzung des E-Mail-Kontos zulässig ist. Der Download von Dateien auf mobile Endgeräte hingegen ist ausgeschlossen.“
https://t1p.de/1ylu
Eine massive Ausweitung der Pflicht zur Verschlüsselung findet sich ebenfalls in der Mail-Richtlinie versteckt:
Soweit das Erfordernis besteht, dienstliche E-Mails oder deren Anhänge abzuspeichern, sind hierfür grundsätzlich dienstliche Geräte oder externe Datenträger (Stick/Festplatte o.ä.) zu nutzen. Die Daten sind entsprechend dem Stand der Technik zu verschlüsseln. Die gemeinsame Nutzung von Speichermedien für dienstliche und private Zwecke ist untersagt.
ebenda.
Der Zwang zur Verwendung eines verschlüsselten externen Datenträgers ergab schon immer wenig Sinn (war aber seit 2009 bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten Pflicht), nun aber wird schon das Abspeichern einer Schulleitungsmitteilung auf der heimischen Festplatte zum Verstoß gegen dienstliche Vorschriften.
In der täglichen Kommunikation ist zu beachten, dass das Mailsystem sämtliche eingehenden Mails löscht, denen Dateien in “veralteten” Dokumentenformaten wie *.doc oder *.xls anhängen. Der Empfänger wird über die Löschaktion nicht informiert.
Eine Herausforderung wird vermutlich die zwangsweise Änderung des Passwortes alle 42 Tage. Die Empfehlungen zum regelhaften Ändern des Passwortes werden unter Fachleuten kontrovers diskutiert.
De facto hat das Land Hessen eine Pflicht zum Besitz eines Smartphones geschaffen. Ohne ein solches Gerät ist der vorgeschriebene sichere Abruf von Mails an jedem Arbeitstag an der Schule unmöglich. Die “Dienstvereinbarung Kommunikation mit elektronischen Medien” hält hierzu fest:
Die Anschaffung oder Verwendung von privaten Computern, Laptops, Tablets, Smartphones, Mobiltelefonen und ähnlichen Kommunikationsgeräten für dienstliche Zwecke kann nicht verlangt werden.
Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob die landeseigene E-Mail für Lehrkräfte deren Arbeitsalltag tatsächlich “unterstützen und vereinfachen” kann.
(c) Peter Herden MZ Hochtaunuskreis
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