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!! Update!! 2.Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Einsatz von Microsoft Office 365 in hessischen Schulen

Haben wir noch am 09.07.2019 gepostet das „Der Einsatz von Microsoft Office 365 an Schulen ist datenschutzrechtlich unzulässig, soweit Schulen personenbezogene Daten in der europäischen Cloud speichern.„, so ist dies nun zu revidieren.

02.08.2019

Published inNews

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